FAQ
Warum brauche ich einen Makler?
Wir zeigen Ihnen unsere 10 Argumente auf, warum die Beauftragung eines Maklers die richtige Entscheidung für Sie ist.
Wer bezahlt den Makler?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen wird der Maklerlohnanspruch in den §§ 652 – 656 des BGBs geregelt. Seit dem 23.12.2020 ist eine Neuregelung eingetreten, wodurch die Maklercourtage meistens zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Damit darf der Makler die Provision nur dann vom Käufer bezahlen lassen, wenn auch der Verkäufer zuvor (mindestens) die Hälfte der Provision bezahlt hatte. Eine andere Form der Vereinbarung ist die sogenannte Innenprovision. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer die ganze Provision.
Bei der Vermietung einer Immobilie gilt seit dem 01.06.2015 das sogenannte „Bestellprinzip“ (§2 (1a) WoVermRG). Das bedeutet: Derjenige, der den Makler beauftragt, ist zur Zahlung der Provision verpflichtet. Normalerweise wird der Vermieter die Provision übernehmen. Eine Ausnahme ist der Fall, in dem der Mietinteressent dem Makler einen Suchauftrag erteilt und der Makler für Ihn suchend tätig ist.
Wie viel kostet der Makler?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen beträgt die übliche Provision für jede Partei zwischen 2 % bis 4 % des Kaufpreises.
Bei Wohnungsvermietungen ergibt sich die Maklercourtage aus dem Bruchteil / dem Vielfachen der Monatskaltmiete und beträgt üblicherweise bis zu 2 Nettomonatskaltmieten zzgl. MwSt (§ 3 Absatz 2 WoVermRG).
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Die Maklercourtage ist ein Erfolgshonorar. Das bedeutet, dass der Makler nur dann einen Provisionsanspruch hat, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Damit ist die Provision nach der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages, bzw. nach der Unterzeichnung eines Mietvertrages fällig.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauskauf?
Beim Immobilienkauf sollte man nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kaufnebenkosten berücksichtigen, welche ca. 9-12% (ausgenommen Renovierungskosten und Umzugskosten) des Kaufpreises zusätzlich ausmachen. Zu den wichtigsten Nebenkosten zählen:
- Grunderwerbsteuer (Baden-Württemberg) 5%
- Notar- und Gerichtskosten – ca. 2%
- Maklercourtage ca. 2-4%
- Um-, An-, Ausbauten, Renovierung und Modernisierung (je nach Bedarf)
- Umzugskosten (je nach Umfang)
Welche kosten fallen beim Immobilienverkauf an?
Auch der Verkauf einer Immobilie ist mit einigen Kosten verbunden. Diese variieren deutlich, abhängig von unterschiedlichen Faktoren wie: Immobilienart, Vermarktungsmethoden usw. Somit sollte man mit folgenden Kosten rechnen: Erstellung eines Energieausweises, Immobilienbewertung/Gutachten, Löschung einer Grundschuld, Vorfälligkeitsentschädigung, Spekulationssteuer, Maklergebühren.
Was ist ein Energieausweis, wofür brauche ich diesen und wie beantrage ich ihn?
Ein Energieausweis ist ein Dokument, welches Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Energieausweise können auf der Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt werden.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist der Eigentümer einer Immobilie bei deren Verkauf oder Neuvermietung verpflichtet, den Energieausweis zu besorgen.
Der Energieausweis kann online beantragt werden. Wir unterstützten Sie gerne dabei.
In welchen Sprachen kann ich bei CYMER IMMOBILIEN kommunizieren?
Bei CYMER IMMOBILIEN sind wir mehrsprachig und kommunizieren mit Ihnen nicht nur auf Deutsch sondern auch auf Englisch und Polnisch.
Immobilie privat verkaufen (Ablauf/Checkliste)
Möchten Sie Ihre Immobilie privat, ohne Makler, verkaufen? Nachfolgend finden Sie eine Checkliste, die Ihnen aufzeigt, wie Sie sich darauf vorbereiten können und auf welche Punkte Sie achten sollten.
Immobilie privat verkaufen: Der Ablauf – Checkliste für den Privatverkauf
- Setzen Sie sich ein finanzielles und zeitliches Ziel.
- Machen Sie sich mit den aktuellen Gesetzen, der Martksituation und Herausforderungen bezüglich Immobilienverkauf vertraut.
- Informieren Sie sich zuvor über Kaufnebenkosten, Finanzierungsmöglichkeiten, aktuelle staatliche Förderungen, gesetzliche Anforderungen und im Rahmen von Renovierung, Sanierung und Modernisierung, um die Kaufinteressenten beraten zu können.
- Bereiten Sie benötigte Unterlagen für den Hausverkauf vor (siehe Checkliste – Unterlagen für den Immobilienverkauf).
- Ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie oder lassen Sie diese professionell bewerten.
- Machen Sie Ihr Haus verkaufsbereit.
- Erstellen Sie verkaufsfördernde Foto- bzw. Videoaufnahmen.
- Erstellen Sie ein aussagekräftiges Exposé für Ihre Immobilie.
- Ermöglichen Sie gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung.
- Inserieren Sie Ihre Immobilie in Immobilienportalen – idealerweise mit prominenter Platzierung.
- Nehmen Sie sich Zeit, um Anfragen von Kaufinteressenten zügig entgegenzunehmen.
- Qualifizieren Sie Kaufinteressenten vor, um ernsthafte Anfragen zu erkennen.
- Vereinbaren Sie Besichtigungstermine und führen Sie diese bei Tageslicht (!) durch.
- Prüfen Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Interessenten.
- Beauftragen Sie einen Notar Ihres Vertrauens und bereiten Sie die erforderlichen Angaben für den Kaufvertrag vor.
- Überprüfen Sie den Kaufvertragsentwurf.
- Vereinbaren Sie einen Notartermin und unterzeichnen Sie den Kaufvertrag gemeinsam mit dem Käufer.
- Überwachen Sie die korrekte Kaufpreiszahlung
- Zahlen Sie gegebenenfalls erforderliche Steuern.
- Bereiten Sie die Immobilie für die Übergabe vor.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll und führen Sie die Übergabe Ihrer Immobilie durch.
Immobilie privat verkaufen (benötigte Unterlagen)
Welche Unterlagen sind vor dem Immobilienverkauf zu besorgen? Das hängt natürlich von der Art Ihrer Immobilie ab.
Checkliste – Unterlagen für den Immobilienverkauf
- Bemaßte Baupläne (Schnitt, Grundriss, Ansichten)
- Flurkarte / Lageplan
- Berechnung der Wohn-/Nutzfläche
- Berechnung des umbauten Raumes
- Wohngebäude-/Brandversicherung
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Auszug aus dem Altlastenverzeichnis
- Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Aufstellung der vorangegangenen Modernisierungsmaßnahmen
- Notarielles Testament / Erbvertrag / Erbschein
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlung
- Wirtschaftsplan
- Bestehende Mietverträge
